„Wer keinen Mut zum Träumen hat, hat keine Kraft zum Kämpfen“

Das ist das Motto des KINDERRING BERLIN e.V.

Unser Verein wurde 1990 von Eltern, Jugendlichen und Kindern sowie von Sozialarbeitern/Innen und Erziehern/Innen gegründet. Schwerpunkt der Arbeit des Kinderrings ist die stadtteilorientierte und – übergreifende Kinder- und Jugendfreizeitarbeit und die Schaffung von Freizeit- und Erholungsangeboten. Unser Ziel es es „…., in einer zunehmend verwalteten und verwerteten Welt Räume zu erhalten und zu schaffen, in denen sich eine Kindergesellschaft bilden und entfalten kann“ (§ 2 der Satzung des Vereins).

Unsere Angebote richten sich an die Berliner und Mecklenburger Kinder und Jugendlichen der verschiedenen Altersgruppen sowie an junge Familien, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft sowie unabhängig von ihrer finanziellen Lage. Typisch für die Arbeitsweise des KINDERRING BERLIN e.V. ist die Einbeziehung des ehrenamtlichen Engagements von Mitgliedern und Interessierten.

Unsere Aktionen und Projekte werden so konzipiert, dass Kinder und Jugendliche zu eigenständigem und selbstbestimmtem Handeln ermutigt werden.

Zur Vereinsarbeit gehören die Durchführung von Familienwochenenden, die Organisation und Ausgestaltung von Kinderfesten zu verschiedenen Anlässen sowie die Veranstaltung von internationalen Kinder- und Jugendcamps, z.B. mit Finnland, Großbritannien, Frankreich, Holland, Russland, Polen, Rumänien, Ungarn und Ägypten. Politische Bildungsseminare und die Organisation von Gedenkstättenfahrten bilden weitere Schwerpunkte unserer Verbandsarbeit.

Der KINDERRING BERLIN ist ein engagiertes Mitglied des Landesjugendringes, des AKIB und beteiligt sich an verschiedenen Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfe nach § 78. Wir verstehen uns vor allem als Schnittstelle zwischen Jugendverbänden, freien Trägern der Jugendhilfe und Schulen. Unser Anpruch ist es, die Kooperation zwischen Vertretern/Innen der beteiligten Strukturen zu fördern und zu verbessern.

Die Senatsverwaltung für Jugend und Familie Berlin hat den KINDERRING BERLIN e.V. als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes öffentlich anerkannt. Durch das Finanzamt wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit i.S. des § 52 AO zuerkannt. Jugend- und Familienstiftung Berlin